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Dr. Marius <br>Kuschka

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Dr. Marius
Kuschka

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Category Management Verträge richtig vereinbaren

Category Management Prozesse in der Kosumgüterindustrie können zu erheblich mehr Wertschöpfung für die Beteiligten Industrie- und Handelspartner führen. Wenn der Verbraucher die gesuchten Artikel immer in der Qualität und Frische dort findet, wo er sie sucht, entsteht die im Category Management gewollte „Win-Win-Win-Situation“.

Im Kartellrecht ist Category Management als rechtlich zulässige – üblicherweise vertikale – Zusammenarbeit zwischen mehreren Unternehmen anerkannt. Diese Zusammenarbeit setzt die CM-Partner in eine rechtlich priviligierte Situation: Die CM-Partner dürfen in einer Weise zusammenarbeiten und miteinander sprechen, die außerhalb eines CM-Prozesses möglicherweise gegen das Kartellrecht verstößt. CM-Prozesse sind daher rechtlich präzise vorzubereiten und nach einem vorher zwischen den CM-Partnern vereinbarten Projektplan durchzuführen.

Grundlage eines CM-Prozesses sollte ein schriftlicher Vertrag sein. CM-Prozesse ohne schriftliche Vereinbarung sind flexibel, anpassungsfähig und fahrlässig. Geschäftsführung und Vertriebsleitung setzen sich dem Risiko aus, dass während des CM-Prozesses ein kartellrechtlich unzulässiger Informationsaustausch stattfindet und sie der Kartellbehörde nicht nachweisen können, welche Vorkehrungen das Unternehmen gegen den Kartellverstoß vorgesehen hat.

Ein schriftlicher CM-Vertrag bietet den CM-Partnern als Referenzdokument vor und nach dem CM-Prozess die Dokumentation der eigenen Vorgehensweise. Auch nach Beendigung des CM-Prozesses kann die Geschäftsführung im Falle von Ermittlungen der Kartellbehörde nachweisen, dass ein zulässiges CM durchgeführt wurde und kein unzulässiger Informationsaustausch.

Folgendes sollte ein CM-Vertrag regeln:

Die CM-Partner haben den Projektzweck und –umfang festzulegen und die Kategorie zu definieren. Die Definition der Kategorie gehört bereits in den ersten Schritt des CM-Prozesses. Eine etwas allgemeinere Definition kann problemlos in den CM-Vertrag übernommen werden.

Die Vertragspartner einigen sich über die Definition der auszutauschenden Daten. Der Datenaustausch ist eine der zentralen Themen eines CM-Prozesses. Die Abverkaufsdaten des Händlers und die Produktdaten des Herstellers sind jeweils Betriebsgeheimnisse, solange sie nicht öffentlich gemacht wurden oder die CM-Partner mit öffentlich zugänglichen Marktforschungsdaten arbeiten. Es ist jedem Unternehmen zu raten, seine Betriebsgeheimnisse an Dritte nur aufgrund einer zulässigen vertraglichen Regelung zugänglich zu machen.

Die CM-Partner haben sich über die Vertraulichkeit aller Daten, die im CM-Prozess bearbeitet werden, zu einigen. Eine Vertraulichkeitsvereinbarung ist die Voraussetzung der Offenlegung von Betriebsgeheimnissen. Dienstleister, die in den CM-Prozess möglicherweise eingebunden sind, sind ebenfalls in die Vertraulichkeitsklausel einzubeziehen.

In diesem Zusammenhang sollten die CM-Partner regeln, dass die zu Beginn des Prozesses übergebenen Daten nach Beendigung der aktiven Zusammenarbeit zurückgegeben werden oder dass die CM-Partner sich gegenseitig bestätigen, dass die Daten des jeweils anderen auf den eigenen Server gelöst wurden. Weiter ist der Verbleib gemeinsam erarbeiteter Daten sowie die Nutzungsrechte an Projektergebnissen im CM-Vertrag zu regeln. CM-Prozesse sind wegen der gemeinsamen Bearbeitung kartellrechtlich sensibler Information nicht für eine unkontrollierte öffentliche Diskussion geeignet.

Category Management ist ein Beratungsprozess. Das Ergebnis am Ende dieses Beratungsprozesses muss unverbindlich sein: Der Handelspartner darf sich nicht verpflichten, das Ergebnis eines CM-Prozesses umzusetzen. Die Umsetzung muss immer freiwillig bleiben, sonst droht eine Wettbewerbsbeschränkung. Daher ist im CM-Vertrag in jedem Falle festzuhalten, dass alle Ergebnisse des CM-Prozesses unverbindlich bleiben.

Die CM-Partner sollten eine Regelung zur Veröffentlichung der Projektergebnisse treffen. Das Kartellrecht kann eine präzise Veröffentlichung der Ergebnisse eines CM-Prozesses untersagen. Daher sollten die CM-Partner vereinbaren, dass Veröffentlichungen über das Ergebnis ihres CM-Prozesses nur im Einverständnis mit dem jeweils anderen CM-Partner erfolgt.

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