Fachanwalt für Erbrecht in Düsseldorf

Fachanwalt für Erb­recht

Wer Vermögen hat muss für den Erbfall planen und vorsorgen. Die gesetzliche Erbfolge ist für vermögende Privatpersonenunzulänglich und gefährdet den konfliktfreien Übergang des Vermögens auf die nächste  Generation. Ohne Planung und Vorsorge drohen Konflikte unter den Erben und steuerliche Nachteile.

Planung und Vorsorge für den Erbfall

Unsere Fachanwälte für Erbrecht kümmern sich um

  • General- und Vorsorgevollmacht
  • Testament und Testamentsgestaltung
  • Erbvertrag, auch unter Berücksichtigung der Pflichtteilsberechtigten
  • Unternehmensnachfolge mit Umstrukturierung von Unternehmen

Stiftungen und lebzeitige Schenkungen

Besondere Kompetenz und Erfahrung aus unserer laufenden Beratung von Stiftungen und Non-Profit-Organisationen haben wir im Bereich

  • Gründung von Stiftungen (lebzeitig oder auf den Todesfall)
  • Schenkungen in vorweggenommener Erbfolge
  • Vermächtnisse
  • Erbschaftsteuer

Abwicklung des Erbfalls und Streitigkeiten zwischen Erben

Wenn der Erbfall eingetreten ist, vertreten wir Erben, Miterben, Erbengemeinschaften, und Pflichtteilsberechtigte. Wir beantragen Erbscheine und vertreten unsere Mandanten im Erbstreit, auch vor Gericht .

Testamentsvollstreckung

Gerade größere Vermögen oder unternehmerische Beteiligungen bedürfen der Steuerung nach dem  Erbfall. Wir haben erhebliche Erfahrung in der Testamentsvollstreckung, auch im Bereich der - zum Teil langjährigen - Führung von Unternehmenund Immobilienvermögen.